AGB Movie Office Filmservice GmbH Stand 01.06.2023:
Versicherung:
Mitarbeiter sind im Rahmen der Tätigkeit (sofern keine Subunternehmer) über unsere Firma im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung, sowie im Rahmen der BG-Zugehörigkeit unfallversichert.
Bei Tätigkeiten im Rahmen eines Auftrages sind die Mitarbeiter während der Arbeitszeit für die Tätigkeit der jeweiligen zusätzlichen Filmversicherungen mitzuversichern.
Bei beauftragten Fahrtätigkeiten mit Fremdfahrzeugen sind unsere Mitarbeiter von Zuzahlungen bei Kaskoschäden freizustellen.
Verpflegung:
Unsere Mitarbeiter sind während der Tätigkeit am Set zu verpflegen. Ab einer Arbeitszeit von 6 Stunden ist eine warme Mahlzeit sicherzustellen. (Ausnahme Lieferung/Aufbau/Scouting)
Frühstück wird bei Drehtagen mit Catering gestellt.
Weisungen:
Unsere Mitarbeiter unterliegen ausschließlich Weisungen unseres Führungspersonals.
Anfahrten:
Anfahrten zum Set sind bis 30 km (ab Büro Weißenstadt) einfacher Strecke kostenfrei. Ab dem 31. km gilt die jeweils angegebene Kilometerpauschale. (Abweichende Vereinbarung möglich, gilt nicht bei Lieferungen/Abholungen)
Fahrten während der Arbeitszeit sind ebenfalls mit der Kilometerpauschale zu vergüten. Abweichende Vereinbarungen zu Fahrkosten möglich (siehe Angebot).
Arbeitszeit:
Die Arbeitszeit beginnt im Rahmen von 30 km (ab Büro Weißenstadt) ab Ankunft Arbeitsort (bestellte Zeit). Längere Anfahrten gelten als Arbeitszeit. Ausnahme Scouting, Motivbetreuung, Fahrer (ab Büro/Hotel).
Angebrochene Stunden, ab 20 Minuten Karenzzeit, werden als volle Stunde berechnet.
(Gilt nicht bei Lieferungen/Abholungen)
Erstbesprechungen Büro sind kostenfrei. Weitere Vorbereitungen oder Besprechungen werden ohne Mindestbuchung im Stundensatz berechnet. Es gilt zudem die Kilometerpauschale bei Außenterminen ab Büro. (Gilt nicht bei Lieferungen/Abholungen)
Bei Scouting/Motivbetreuung werden nur die tatsächlichen Arbeitstage verrechnet. Für Motivbetreuung sind Mindestarbeitstage und Zeitraum schriftlich zu vereinbaren. Diese sind bei Ausfall Berechnungsgrundlage.
Reisekosten an freien Tagen werden berechnet.
Samstag-Zuschlag 25%, Sonn- und Feiertage 75% Zuschlag. Nachtzuschlag (22-06 Uhr) 25%
Reisetag 80% der Tagesgage. Zuschlagpflichtige Arbeitstage sind anzuzeigen (Drehplan).
Mindestbuchung:
Es gilt eine Mindestbuchung von 6 Stunden. Ausnahme Motiv, Scouting, Fahrer.
Spesen:
Bei Tätigkeiten Motiv, Scouting oder Fahrer sind die gesetzlichen Spesen zu zahlen.
Corona/Krankheit:
Unsere Mitarbeiter sind in den BG-Corona-Regelungen unterwiesen. Sollten Sie ein eingeständiges Corona-Konzept verfolgen, sind unsere Mitarbeiter bzw. unsere Firma zeitnah darauf hinzuweisen.
Durch Corona/Krankheit kann es zu kurzfristigen Ausfällen durch Quarantäne-Maßnahmen und ähnliches kommen. Wir werden Ausfälle rechtzeitig kommunizieren und möglichst kompensieren.
Schnelltests sind jederzeit durch unser geschultes Personal möglich. Zudem bieten wir einen PoC NAT-Test (PCR-äquivalent) an. Die Kosten werden dem jeweiligen Auftraggeber in Rechnung gestellt.
Unterkunft und Fahrzeug:
Wir nutzen unseren Fuhrpark für Aufträge. Unterkunft, wenn nicht gestellt, wird berechnet.
Umsetzungen:
Bei Umsetzungen sind unseren Fahrer von Kosten freizustellen. Ausnahme: Durch Gutachten nachgewiesene grobe Fahrlässigkeit. Es gilt eine Mindestbuchung von 6 Stunden. Anfahrtszeiten sind einzurechnen.
Erhöhte Anhängelasten erfordern spezielle Fahrzeuge, deren Buchung durch die Beauftragung erfolgt. Mehrkosten sind zu beachten.
Zahlung:
Bei Verleih 50% der kalkulierten Kosten Anzahlung. Rest nach Rücklieferung, wenn nicht anders vereinbart. Bei Personalkosten nach Absprache (motivbezogen, wöchentlich, monatlich).
Ausfallzahlung:
Langzeitpersonal bei Absage 8 Wochen vor Beginn 25%, bei 4 Wochen 50%, ab 2 Wochen 85%
des kalkulierten Nettopreises. (Langzeitpersonal ab 7 Tage durchgehender Buchungsdauer)
Tagespersonal bei Absage 3 Tage vor Beginn 35%, bei 24 Stunden 85%
Verleih bei Absage ab 4 Wochen vor Beginn 25%, bei 2 Wochen 35%, bei 1 Woche 50%, bei 24 Stunden 85%.
Allgemein:
Sind keine anderen Vereinbarungen getroffen, gelten die Angaben in unseren AGB. Hierbei gelten neben Schriftlichen, auch mündliche Vereinbarungen. Im Streitfall, ohne schriftliche Ausführung, gelten die AGB.
Sollten einzelne Bestandteile diese AGB nichtig sein, haben alle weiteren Bestand.
Es gilt der jeweils aktuelle Stand.